Wahlinformation

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Liebe Weißkirchnerinnen!
Liebe Weißkirchner!

Wer ist wahlberechtigt?

  • Bürgerinnen und Bürger die spätestens am 09. Juni 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • am Stichtag (26. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Ihren HWS in Österreich haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher die bis zum 25. April 2024 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind
  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit HWS in Österreich, die in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung verloren habe


Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer HWS-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • am Wahltag in jedem Wahllokal
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde
  • im Weg der Briefwahl, sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde oder am Wahltag


Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?


Schriftliche Wahlkartenanträge können bis spätestens Mittwoch, 05. Juni 2024 gestellt werden, bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte ist die Ausstellung bis Freitag, 07. Juni 2024, 12 Uhr möglich.

Mündliche Wahlkartenanträge können bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024, 12 Uhr gestellt werden.

Für die Beantragung einer Wahlkarte wird ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) benötigt.

Bei einer elektronischen Beantragung der Wahlkarte über www.meinewahlkarte.at mittels ID-Austria benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass jeder Wahlkartenantrag eine Begründung (Ortsabwesenheit, Gesundheitlich, Aufenthalt im Ausland) enthalten muss.


Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden oder es kann um die Zusendung der Wahlkarte ersucht werden.